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Auffallender Widerspruch zur bestehenden Be­bauung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/4bbl 2000, 20 Heft 1 v. 15.2.2000

Aufhebung

§ 120 Abs 3 nö BauO 1976

Eine Reiche von 20 cm steht nur dann in keinem auffallenden Widerspruch zur bestehenden Bebauung, wenn im Beurteilungsgebiet eine geschlossene oder gekuppelte Bebauung in erheblichem Maß besteht.

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