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Störung des Orts- und Landschaftsbildes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/206bbl 1999, 191 Heft 5 v. 15.10.1999

§ 3 Z 5 und Z 6 oö BauTG 1994; §§ 2, 5, 7 oö OrtsbildG 1990

Die Störung des Orts- und Landschaftsbildes durch ein geplantes Bauvorhaben ist mittels eines begründeten Sachverständigengutachtens zu klären.

Wurde kein Ortsbildkonzept für eine verordnete Schutzzone erlassen, sind im Baubewilligungsverfahren auch die in § 8 Abs 2 oö OrtsbildG umschriebenen Merkmale des Tatbestandselementes „Erscheinungsbild“ unter Bezugnahme auf die in § 2 oö OrtsbildG umschriebenen Ziele durch einen Sachverständigen zu prüfen.

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