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„Umgekehrte“ Einwendungen des Nachbarn; widmungsmäßige Baugrundstücksverwendung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/196bbl 1999, 186 Heft 5 v. 15.10.1999

Abweisung

§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996; § 2 Abs 6 krnt GdPlG 1982

Der Grundeigentümer kann im Rahmen der Baubewilligung die widmungsmäßige Verwendung des zu bebauenden Grundstückes geltend machen, nicht jedoch „umgekehrte“ Einwendungen aufgrund eigener Immissionen, die der Grund­eigentümer vom benachbarten Grundstück befürchtet.

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