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Prüfpflichten des Werkunternehmers

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/232bbl 1999, 203 Heft 5 v. 15.10.1999

§ 1168a ABGB

Wird in Vertragsbedingungen durch den Werk­unternehmer die Beachtung diverser Richtlinien der Hersteller und Lieferanten zugesichert, bezieht sich diese Verpflichtung mangels spezifischer Absprachen nur auf die von ihm selbst verwendeten Stoffe und nicht auf solche, die der Werkbesteller in unzulänglicher Qualität beistellt.

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