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Definition „Pergola“; kein Gebäude

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/154bbl 1999, 149 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 2 Z 5 nö BauO 1976

Unter „Pergola“ (= Rankgerüst) wird im allgemeinen ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage verstanden; die auf Stützen lie­genden Unterzüge tragen ein Gebälk, das von Pflanzen umrankt ist. Eine Pergola ist somit kein Gebäude.

VwGH 19. 1. 1999, 95/05/0047

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