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Typenmäßiges Bauvorhaben; betriebstypologisches Gutachten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/150bbl 1999, 147 Heft 4 v. 15.8.1999

Aufhebung

§§ 11 Abs 2, 15 Abs 2, 16 krnt BauO 1992; § 52 AVG

Ein typenmäßig unzulässiges Bauvorhaben kann nicht durch Auflagen zulässig gemacht werden. Die Zulässigkeit einer Betriebstype kann nur ­anhand bestehender Vergleichsbetriebe durch ein betriebstypologisches Gutachten beurteilt werden.

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