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Einfriedungen; Berechnung der Höhe nach Geländeveränderungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/161bbl 1999, 152 Heft 4 v. 15.8.1999

Aufhebung

§ 7 Abs 6 tir BauO 1989

Nach der Veränderung der Höhenlage eines Geländes im Zuge einer bereits erfolgten (und bewilligten) Bauführung ist bei der Berechnung der Höhe von Einfriedungen auf den ursprünglichen Geländeverlauf abzustellen.

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