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Neues Baurecht

Neues BaurechtK. Giese und D. Jahnelbbl 1999, 126 Heft 3 v. 15.6.1999

(Kundmachungszeitraum: 1. 2. 1999 - 31. 3. 1999)

Kärnten

G, mit dem das GemeindekanalisationsG (K-GKG) geändert wird, LGBl 1999/18

Die Gemeinden werden verpflichtet, die erforderlichen Kanalisationsanlagen - gestaffelt nach Einwohnergleichwerten - bis spätestens 31. 12. 2000 bzw 2005 zu errichten und zu betreiben (§ 1a). Darüber hinaus wurden verschiedene Verhältniszahlen neu festgelegt (§§ 5 und 6a) sowie verschiedene Verweise mit dem krnt WirtschaftsförderungsG und das krnt GPlG neu abgestimmt.

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