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Auslegung von Bescheiden; Begriff „Fremdenbeherbergung (Beherbergung von Fremden)“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/109bbl 1999, 114 Heft 3 v. 15.6.1999

Abweisung

§§ 6 und 7 ABGB; § 50 Abs 1 und 3 oö BauO 1994

Der Begriff „Fremdenbeherbergung“ umschreibt eine Tätigkeit, bei der gleichzeitig mit der Zur­verfügungstellung von Wohnraum damit üblicherweise im Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbracht werden.

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