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Beachtlichkeit einer Kostenschätzung

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/132bbl 1999, 121 Heft 3 v. 15.6.1999

§ 1170a ABGB

Bei Vorliegen einer Kostenschätzung aufgrund von Cirka-Preisen ist der Werkunternehmer verpflichtet, um seinen Werklohnanspruch zu wahren, dem Besteller die erforderliche Überschreitung der ursprünglich genannten Höchstsumme in sinngemäßer Anwendung des §­1170a ABGB bekanntzugeben.

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