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Bauanzeige; Begriff der Loggia

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/124bbl 1999, 119 Heft 3 v. 15.6.1999

Aufhebung

§ 62 Abs 1 Z 3 wr BauO

Unter einer Loggia ist ein nach vorne offener, von seitlichen Wänden, einem Fußboden und einer Decke begrenzter Raum zu verstehen.

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