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Strukturänderungen im oberösterreichischen Baurecht durch die oö Bau­ordnungs-Novelle 1998

Grundlagen und Praxis des BaurechtsHans Neuhoferbbl 1999, 104 Heft 3 v. 15.6.1999

Die oö Bauordnung 1976, LGBl 1976/35, wurde im Zuge der österreichweiten Deregulierungsbemühungen durch die oö Bauordnung 1994, LGBl 1994/66, wesentlich ge­ändert, ua durch die Einführung der Bauanzeigepflicht für kleinere Bauvorhaben, durch Entfall der Benützungsbewilligung für Kleinhausbauten und durch die Neuregelung der bautechnischen Bestimmungen in einem selbständigen Gesetz, nämlich in dem oö. Bautechnikgesetz, LGBl 1994/67. Dieser Prozess der Deregulierung, Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung wurde mit der oö Bauordnungs-Novelle 1998, LGBl 1998/70, im verstärkten Maße fortgesetzt. Die oö Bauordnungs-Novelle 1998 ist am 1. 1. 1999 in Kraft getreten und ändert die mehr als hundertjährigen Grundstrukturen im oö Baurecht, insbesondere durch die Einführung der „Baufreistellung“ für Wohnbauten und mittlere Betriebsanlagen sowie durch den Entfall der Benützungs­bewilligung und durch eine relativ starke Einschränkung der Nachbarrechte.

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