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Mangelhafte Fertigung des Angebotes; Ausscheidungsgrund

RechtsprechungVergaberechtbbl 1999/99bbl 1999, 83 Heft 2 v. 15.4.1999

§§ 52 Abs 1 Z 8, 43 BVergG; Abschnitt 3.2.5. (9) ÖNorm A 2050

Das Angebot der Einschreiterin ist auf Grund des Fehlens der in der Ausschreibung ausdrücklich geforderten firmenmäßigen Fertigung gem § 52 Abs 1 Z 8 BVergG auszuscheiden.

B-VKK 16. 10. 1998, S-63/98

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