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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/54bbl 1999, 64 Heft 2 v. 15.4.1999

§ 94 Abs 3 bgld BauO; § 6 Abs 1 bgld NatSchG 1990

Die demonstrative Aufzählung der subjektiv-öffentlichen Nachbarrechte im § 94 Abs 3 BO verweist auf die Vorschriften dieses Gesetzes und son­stige baurechtliche Vorschriften.

Das bgld NatSchG ist keine baurechtliche Vorschrift.

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