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Restaurationstischlerei; Flächenwidmung „Wohn­­gebiet“; Bedürfnisse der Bewohner im Wohngebiet

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/55bbl 1999, 64 Heft 2 v. 15.4.1999

§ 2 Abs 4 krnt GdPlG 1995

Die Vereinbarkeit eines Betriebes (hier: Restaurationstischlerei) mit der Flächenwidmung „Wohngebiet“ ist am Maßstab des Betriebstypes zu ­messen. Nicht jeder holzverarbeitende Betrieb - vom kleinsten Reparaturunternehmen bis hin zur Möbelfabrik - darf aber ohne weiteres als einheitlicher Betriebstyp (hier: „Tischlerei“) angesehen werden.

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