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Superädifikat; Beseitigungsauftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/85bbl 1999, 74 Heft 2 v. 15.4.1999

Abweisung

§ 129 Abs 10 wr BauO; §§ 297, 435 ABGB

Ein Superädifikat liegt vor, wenn dem Erbauer erkennbar die Belassungsabsicht fehlt, welche im allgemeinen durch das äußere Erscheinungsbild des Bauwerkes hervortritt, aber auch aus anderen Umständen erschlossen werden kann. Selbst wenn von vornherein vereinbart wurde, dass das Gebäude nach Ablauf des Grundbenützungsverhältnisses dem Grundeigentümer zufallen soll, kann ein Überbau iSd § 435 ABGB vorliegen.

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