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Sorgfaltsmaßstab und Gleichbehandlungsgebot im Vergaberecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/93bbl 1999, 78 Heft 2 v. 15.4.1999

Art 7 B-VG; Art 2 StGG; Pkt 2.1.7. ÖNorm A-2050

Da ÖNormen als Maßstab für die Sorgfaltspflichten angesehen werden können, führt ihre Nicht­beachtung im Vergabeverfahren (wie hier die Missachtung der grundsätzlichen Zulässigkeit von Alternativanboten nach Pkt 2.1.7. ÖNorm A-2050) auch dann nach den Grundsätzen der Haftung für culpa in contrahendo zu Schadenersatzansprüchen, wenn sie nicht als Ausschreibungsgrundlage angeführt sind.

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