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Mindestabstände bei zurückgesetzten Geschossen; Vertretungsbefugnis des Vize­bürger­meisters

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/77bbl 1999, 71 Heft 2 v. 15.4.1999

Abweisung

§§ 7 Abs 1 und 2 tir BauO 1989; § 18 Abs 4 AVG; § 37 Abs 2 tir GdO 1966

Im Falle zurückgesetzter Geschosse ergeben sich gem § 7 Abs 1 und Abs 2 tir BauO 1989 im Hinblick auf jedes Geschoß unterschiedliche Mindestabstände.

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