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Bestimmung des Bescheidadressaten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/70bbl 1999, 68 Heft 2 v. 15.4.1999

§§ 2, 9 und 22 sbg BauPolG; § 59 AVG

Der Bestimmung des Bescheidadressaten kommt bei der Erteilung einer anlagenrechtlichen Bewilligung (im Hinblick auf die Festlegung der sich aus der Bewilligung ergebenden Rechte und Pflichten) wesentliche Bedeutung zu.

Durch die Bezeichnung des Bescheidadressaten als „Eigentümergemeinschaft“ ist nicht hin­reichend erkennbar, an welche (natürliche oder juristische) Person sich der Bescheid richtet.

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