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Angemessenheit der Verlängerung der Bauvollendungsfrist

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/66bbl 1999, 67 Heft 2 v. 15.4.1999

§ 38 Abs 4 oö BauO 1994

Bei einer bereits zweimaligen Verlängerung der Frist für die Baufertigstellung eines Bauvorhabens im Ausmaß von insgesamt drei Jahren kann bei einer beantragten weiteren Verlängerung nicht mehr von einer „angemessenen Verlängerung“ gesprochen werden.

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