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Umgehung der Grundverkehrsgesetze

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/39bbl 1999, 30 Heft 1 v. 15.2.1999

§ 879 Abs 1 ABGB; § 21 Abs 2 sbg GVG 1997 (1993)

Ein Geschäft, wodurch das Erfordernis der behördlichen Genehmigung beim Grunderwerb durch Ausländer umgangen werden soll, ist nicht schon wegen der rechtswidrigen Umgehungs­absicht iSd § 879 Abs 1 ABGB nichtig, sondern unterliegt der Rechtsnorm, die auf das in Wahrheit beabsichtigte Geschäft anzuwenden ist.

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