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Mängel eines Angebotes im Vergaberecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/44bbl 1999, 32 Heft 1 v. 15.2.1999

§ 23 oö VergabeG

Wird im Widerspruch zur Angebotsbestimmung und zu den Vergaberichtlinien die firmenmäßige Fertigung nicht eingehalten, so liegt ein unverbindliches Angebot vor, das das Vergabeorgan auszuscheiden hat. Eine Verbesserung des Mangels ist nicht möglich.

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