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Bewilligungspflicht von Transportcontainern

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/23bbl 1999, 24 Heft 1 v. 15.2.1999

§ 25 lit k tir BauO 1989

Vorübergehend abgestellte leere Transportcontainer in einer Höhe von 3 m sind selbst als Lagergut iSd § 25 lit k tir BauO 1989 anzusehen. Auch ein Container ist eine bewegliche Sache, die gelagert werden kann und im vorliegenden Fall auch tatsächlich, vor allem im leeren Zustand, gelagert wurde.

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