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Geschlossene Bebauung; subjektiv-öffentliche Rechte des Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/134bbl 1998, 175 Heft 4 v. 15.8.1998

Aufhebung

§§ 4 und 94 bgld BauO LGBl 1970/13 idF 1994/11

Die geschlossene Bebauungsweise erfordert die geschlossene Verbauung der Straßenfront von Grenze zu Grenze.

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