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Wirkung des Bebauungsgrundlagenbescheids; kein Zwang zur Vollständigkeit der Entscheidung der Vorstellungsbehörde

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/153bbl 1998, 183 Heft 4 v. 15.8.1998

§§ 18 Abs 4, 26 stmk BauG 1995; Art 119a Abs 5 B-VG

Die Rechtskraft des Bebauungsgrundlagenbescheides gem § 18 stmk BauG 1995 wirkt nicht auch gegenüber dem Nachbarn. Dieser kann daher im Bauverfahren auch Einwendungen hinsichtlich der schon festgelegten Bebauungsgrundlagen erheben, soweit er insofern subjektive Rechte besitzt.

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