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Werbeanlagen; Störungen des Orts- und Landschaftsbildes; Anforderungen an das Sachverständigengutachten

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/150bbl 1998, 180 Heft 4 v. 15.8.1998

§ 27 Abs 1, 3 und 6 oö BauO 1994

Die Störung des Orts- und Landschaftsbildes durch Werbeanlagen muß in einem begründeten Sachverständigengutachten geklärt werden. Dessen Befund hat eine detaillierte Beschreibung der örtlichen Situation, möglichst untermauert durch Planskizzen oder Fotos, zu enthalten.

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