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Blankett-Strafvorschrift; Verweisung auf die BauO und V; Nichterfüllung eines baupolizeilichen Auftrages kein Straftatbestand

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/117bbl 1998, 136 Heft 3 v. 15.6.1998

§§ 129 Abs 5, 135 Abs 1 wr BauO

§ 135 Abs 1 wr BauO ist eine Blankett-Strafvorschrift, welche selbst keinen Tatbestand enthält, sondern auf andere Vorschriften, die damit Teil des Verwaltungsstraftatbestandes werden, verweist.

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