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Massierte Anordnung von Stellplätzen; Schutz der Nachbarn vor Immissionen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1998/96bbl 1998, 127 Heft 3 v. 15.6.1998

§§ 23 Abs 2, 30 Abs 1, 46 Abs 1 und 3 oö BauO 1976; oö StellplatzV 1976

Die mit dem Wohnen üblicherweise verbundenen Immissionen sind von den Nachbarn hinzunehmen; dies gilt auch hinsichtlich von Pflichtstellplätzen bei Wohngebäuden.

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