Beurteilung und Behandlung von Grenzüberbauten sind umstritten, da eine unmittelbare sachenrechtliche Regelung im ABGB fehlt. In einigen neueren, teilweise unveröffentlichten Entscheidungen finden sich nunmehr einige Stellungnahmen des OGH, in denen von älterer Judikatur abgewichen wird. Gegenstand ist einerseits die allgemeine sachenrechtliche Beurteilung des Grenzüberbaus, andererseits die Frage des Beseitigungsanspruches des davon betroffenen Grundnachbarn. Wie gezeigt wird, hat der erstere Bereich unmittelbare Auswirkungen auf den letzteren; eine Konsequenz, die vom OGH aber erst gezogen werden muß. Der Beitrag geht weiters kurz auf die Frage der Rechtsmißbräuchlichkeit eines Beseitigungsbegehrens ein.