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Nachprüfung bei Dienstleistungsaufträgen; Zuständigkeit der Gerichte

RechtsprechungVergaberechtbbl 1998/85bbl 1998, 94 Heft 2 v. 15.4.1998

§ 89 Abs 5 stmk VergG, Art 2 RL 89/665 idF Art 51 RL 92/50 , § 1 JN

Nach der Rechtsprechung des EuGH (Rs C-54/96 , Dorsch Consult) ist es Sache der Rechtsordnung jedes Mitgliedstaates, die Zuständigkeit zur Nachprüfung von Vergabefällen zu regeln.

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