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Das vereinfachte Baubewilligungsverfahren nach der Bauordnung für Wien

Grundlagen und Praxis des BaurechtsWolfgang Kirchmayerbbl 1998, 22 Heft 1 v. 15.2.1998

Mit 1. 1. 1997 wurde in der Bauordnung für Wien (BO) bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit der Durchführung eines „vereinfachten Baubewilligungsverfahrens“ eröffnet, welches eine gewisse Privatisierung behördlicher Tätigkeiten vorsieht und - ohne Erlassung eines Bescheides - in eine „fiktive“ Baubewilligung mündet. Im folgenden Artikel wird eine systematische Darstellung dieses vereinfachten Verfahrens versucht.

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