Erhöhte Steuersätze bei Stiftungen
Zuwendungen der Stifter an inländische Privatstiftungen unterliegen der Stiftungseingangssteuer. Diese wurde mit Wirksamkeit ab 1.1.2026 von 2,5 % auf 3,5 % angehoben.
Privatstiftungen unterliegen mit Zinserträgen und Einkünften aus Kapitalvermögen der Zwischenbesteuerung, bevor es zur endgültigen Besteuerung bei Ausschüttung an den Begünstigten kommt. Der Zwischensteuersatz war bis 2025 immer ident mit dem aktuellen Körperschaftsteuersatz, somit seit 2024 23%. Ab der Veranlagung 2026 wird der Zwischensteuersatz auf 27,5% angehoben.

