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Pensionist:innen in der Arbeitnehmerveranlagung, Heft 05/2026

BBi 2026, 4 Heft 5 v. 10.5.2026

Tarif und Absetzbeträge

Für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen gilt derselbe Einkommensteuertarif. Unterschiede bestehen jedoch beim Werbungskostenpauschale (€ 132,– jährlich) und folgenden Absetzbeträgen, die nur für aktive Arbeitnehmer:innen gelten (2026):

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