Tarif und Absetzbeträge
Für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen gilt derselbe Einkommensteuertarif. Unterschiede bestehen jedoch beim Werbungskostenpauschale (€ 132,– jährlich) und folgenden Absetzbeträgen, die nur für aktive Arbeitnehmer:innen gelten (2026):
