VwGH vom 26.11.2025, Ra 2024/15/0018
Sachverhalt
Der Revisionswerber (Rw) ist Eigentümer einer Liegenschaft, die er teils im Erbweg, teils durch Schenkung erworben hatte. Auf dem Grundstück befanden sich zwei freistehende Wohnhäuser sowie eine Garage, die in den Jahren 2003 bis 2014 an Dritte vermietet worden waren. Die Vermietungseinkünfte aus diesen Jahren wurden vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft.

