Nicht wesentlich beteiligter Geschäftsführer
Ist ein nicht wesentlich beteiligter Geschäftsführer einer GmbH auf Grund einer gesellschaftsvertraglichen Sonderbestimmung nicht absetzbar, kommt dies einer Weisungsfreiheit auf Grund einer gesellschaftsvertraglichen Sonderbestimmung gleich. Dieser Geschäftsführer (zweiter Stratege) wurde daher durch das BFG gem. § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG als Dienstnehmer angesehen.

