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Feststellung eines Unternehmens als Scheinunternehmen, Heft 03/2026

BBi 2026, 1 Heft 3 v. 10.3.2026

BFG vom 9.1.2026, RV/7102007/2025

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall wurde ein Taxiunternehmen von der Behörde als Scheinunternehmen im Sinne des § 8 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) eingestuft. Ausgangspunkt war eine Verdachtsmitteilung, gestützt auf erhebliche Beitragsrückstände, Unregelmäßigkeiten bei Abgabenmeldungen, mangelnde Erreichbarkeit der vertretungsbefugten Person sowie strukturelle Auffälligkeiten im Unternehmen.

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