Abgabenänderungsgesetz 2025, BGBl I Nr. 97/2025 vom 23.12.2025: § 16 Abs. 1 Z 8 lit. c und § 124b Z 484 EStG
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) können die Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dies geschieht in der Regel durch die Absetzung für Abnutzung (AfA).

