BFG vom 23.10.2025, RV/2100410/2025
Die Beschwerdeführerin (Bf) war Geschäftsführerin der XGmbH, über die mit Beschluss des Insolvenzgerichtes vom Juli 2018 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet wurde. Die Abgabenbehörde meldete die Umsatzsteuer 05/2018 sowie den Dienstgeberbeitrag 06/2018 und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 06/2018 als Forderungen im Sanierungsverfahren an.

