BFG vom 15.4.2025, RV/5100573/2024
Die Regelungen zur Privatnutzung von arbeitgebereigenen Fahrzeugen finden sich in der Sachbezugswerteverordnung. Für Privatfahrten wird nach Maßgabe der Sachbezugswerte-VO ein Sachbezug festgesetzt. Als Privatfahrten gelten alle nicht beruflich veranlassten Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

