BFG vom 29.11.2024, RV/7100455/2024
Sachverhalt
Das BFG bezieht sich auf einen Bestandvertrag zwischen einer Vermieterin (Bf) und einer Mieterin über ein Hotelgebäude, das unter der Marke eines internationalen Hotel-Franchisegebers betrieben werden sollte. Der Vertrag wurde im November 2021 geschlossen und der zuständigen Abgabenbehörde im Januar 2022 zur Vergebührung angezeigt.

