EAG-Investitionszuschüsseverordnung BGBl II Nr. 76 vom 23.4.2025
Bei der EAG-Investitionsförderung (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) handelt es sich um einen einmaligen Investitionszuschuss für die Errichtung bzw. Erweiterung einer an das Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage sowie einer damit in Zusammenhang gleichzeitig neu errichteten Stromspeicheranlage.

