KStR Rz 576-582
Als Ersteller von Bilanzen und Steuererklärungen ist man angehalten, Geschäftsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaften und deren Anteilseignern zu würdigen und dabei insbesondere zu prüfen, ob verdeckte Ausschüttungen (in Folge "vA") verwirklicht wurden. In der Praxis wirft diese Prüfung auch immer wieder Abgrenzungsfragen auf. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Abgrenzungsfragen überblicksartig dar.

