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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 01/2025

BBi 2025, 4 Heft 1 v. 10.1.2025

Schäden, von einer Kaskoversicherung ersetzt

Auf der Heimfahrt vom Arbeitsort verursachte der Beschwerdeführer mit seinem Kfz einen Auffahrunfall, für den der Dienstgeber keinen Kostenersatz leistete. Die angefallenen Reparaturkosten von € 2.840,– wurden von der Kaskoversicherung des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes von € 350,– getragen.

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