Schäden, von einer Kaskoversicherung ersetzt
Auf der Heimfahrt vom Arbeitsort verursachte der Beschwerdeführer mit seinem Kfz einen Auffahrunfall, für den der Dienstgeber keinen Kostenersatz leistete. Die angefallenen Reparaturkosten von € 2.840,– wurden von der Kaskoversicherung des Beschwerdeführers unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes von € 350,– getragen.

