BFG vom 26.9.2024, RV/3100530/2021
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte haben mit Kaufvertrag vom 23. Mai 2015 eine Liegenschaft in Imst im Ausmaß von 1.144 m2 zu einem Kaufpreis von € 250.000,– erworben.
BFG vom 26.9.2024, RV/3100530/2021
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte haben mit Kaufvertrag vom 23. Mai 2015 eine Liegenschaft in Imst im Ausmaß von 1.144 m2 zu einem Kaufpreis von € 250.000,– erworben.
