BFG vom 5.10.2025, RV/4100274/2024
Das Bundesfinanzgericht hat in diesem Erkenntnis eine für Vermieter relevante Entscheidung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine knapp dreiwöchige Reise einer im Ausland wohnhaften Miteigentümerin nach Österreich als beruflich veranlasst gelten kann. Die Antwort fiel eindeutig aus. Die Aufwendungen wurden nicht anerkannt. Die Beschwerde blieb erfolglos.

