Inflationsanpassungsverordnung 2026
Mit Verordnung des BMF, BGBl II Nr. 191/2025 vom 30.8.2025, werden die mit zwei Dritteln inflationsangepassten Beträge im EStG für das Jahr 2026 festgesetzt. Die maßgebende Inflationsrate beträgt 2,6 %, die Beträge 2025 werden daher 2026 um 1,733 % angehoben.

