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Trinkgelder in der gesetzlichen Sozialversicherung, Heft 10/2025

BBi 2025, 3 Heft 10 v. 10.10.2025

Ein Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) liegt vor.

Sozialversicherung

Trinkgelder gelten gemäß § 49 Abs. 1 ASVG als Entgelt von Dritten, zählen damit zur Beitragsgrundlage und beeinflussen die Leistungshöhe z. B. bei Wochengeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Pension.

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