Richtlinie des BMF vom 30.7.2025, 2025-0461.257
Eine Energiegemeinschaft (EG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie.
Der Erlass unterscheidet primär drei Modelle:
Richtlinie des BMF vom 30.7.2025, 2025-0461.257
Eine Energiegemeinschaft (EG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion, Speicherung und Verwertung von Energie.
Der Erlass unterscheidet primär drei Modelle:
