Normverbrauchsabgabe und Gebrauchtfahrzeuge
Die Kfz-Besteuerungsrichtlinien erläutern im Wartungserlass 2024 u.a. die Bemessungsgrundlagen für Gebrauchtfahrzeuge, die aus Drittländern oder aus dem EU-Raum importiert bzw. eingeführt wurden.
a) Gebrauchtfahrzeuge aus Drittländern: Die Normverbrauchsabgabe ist nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung, also zum Zeitpunkt der Lieferung durch den inländischen Fahrzeughändler bzw. zum Zeitpunkt der Zulassung im Inland beim Privatimport zu bemessen. Der geleistete Kaufpreis ist dem "Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert" gegenüberzustellen.

