BFG vom 28.5.2024, RV/7100677/2017
Das Bundesfinanzgericht entschied über die Beschwerde eines Unternehmens gegen die Festlegung einer kürzeren Nutzungsdauer von Maschinen. Betriebsgegenstand der Bf. war der Verleih von Baumaschinen. Notwendige Reparaturen wurden mithilfe einer eigenen mobilen Werkstatt vorgenommen.

